Garantieleistung

Antworten auf die am meist gestellten Fragen an uns


Allgemein: 

  • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs, oder einer Reparaturausführung bereits bestanden.
  • Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.

Im Bezug auf unsere Serviceleistung:

  • Gewährleistung: Wir leisten auf die von uns ausgeführten Reparaturarbeiten 12 Monate Garantie (nicht auf das komplette Gerät).

    Beispiel:
    Wir erneuern die Blitzelektronik bei einer Canon EOS 50D. Das Blitzsystem intern/extern, sowie die komplette Kamera funktioniert danach absolut fehlerfrei.
    Nach einigen Monaten werden keine CF- Speicherkarten mehr von der Kamera erkannt. In diesem Fall ist leider keine Gewährleistung möglich, da eindeutig neuer Defekt. Wäre hingegen die Blitzfunktion erneut fehlerhaft, würden wir den Fehler kostenfrei beseitigen.
  • Kulanz: Nehmen wir der Einfachheit oben genanntes Beispiel: Kunde zahlte für die Reparatur am Blitzsystem, nach einigen Monaten wurde kostenplichtig das Kartenfach erneuert. Bereits nach wenigen Wochen bricht versehentlich durch ein Mißgeschick der Accufachdeckel aus.
    Im Hinblick der vorrausgegangen Reparaturen und im Rahmen unserer Möglichkeiten erneuern wir den Deckel für den Kunden kostenfrei zu unseren Lasten.